PPL Flugausbildung an der Flugschule seabirds.de GmbH
Wie lerne ich eigentlich fliegen………………?
Fliegen ist der grösste Traum der Menschheit. Frei wie ein Vogel über den Wolken zu schweben und die grenzenlose Freiheit zu genießen fasziniert uns jeden Tag aufs Neue.
Mit solider Technik, unserem offenen Team und moderner Didaktik möchten wir Ihr Partner sein, damit Sie sich bald entspannt an das Steuer eines Flugzeugs setzen können um diese besondere, neue Freiheit in vollen Zügen zu genießen.
Bevor Sie Ihren ersten Flug mit der eigenen Lizenz machen können, hat der Gesetzgeber einige Richtlinien erlassen, die wir natürlich nicht außer Acht lassen dürfen.
Hier informieren wir über die Ausbildung zum Privatpiloten (PPL) und hoffen Ihnen die wichtigsten Fragen beantworten zu können.
Alle weiteren Fragen und Planungen erörtern wir gerne mit Ihnen persönlich.
Was ist der PPL(A) nach EASA PART-FCL
Zunächst steht PPL für Privat Pilot Licence also für die Privatpilotenlizenz.
- EASA steht für European Aviation Safety Agency und bezeichnet die europäische Luftfahrt-Behörde, welche das Regelwerk zum Lizenzerwerb erstellt hat.
- Das FCL steht dann noch für Flight Crew Licening also für das Lizenzwesen.
- Das A hinter PPL bezeichnet, dass es sich um eine Lizenz für ein Flächenflugzeug handelt (A = Airplane) im Gegensatz zum H für Helikopter beispielsweise.
Die Rechte des Inhabers einer PPL(A) bestehen darin, ohne Vergütung als verantwortlicher Luftfahrzeugführer (PIC*) oder Kopilot auf Flugzeugen im nichtgewerblichen Betrieb tätig zu sein.
In die Lizenz wird dann noch etwas genauer eingetragen wozu diese berechtigt. In den allermeisten Fällen steht dort: SEP land PIC(*).
- "Land" für Landflugzeuge (im Gegensatz zu Wasserflugzeugen) und
- SEP für Single Engine Piston also für einmotorige Flugzeuge mit Kolbentriebwerk.
(*) PIC = Pilot in Command --> verantwortlicher Luftfahrzeugführer
Das alles unter Visual Flight Rules (kurz VFR) also unter Sichtflugbedingungen. Dies unterscheidet sich von den Instrument Flight Rules (kurz IFR) bei denen auch in Wolken und bei insgesamt "schlechterem" Wetter geflogen wird (wichtig für die gewerbliche Luftfahrt). Um IFR zu fliegen kann man das Instrument Rating (IR) später zusätzlich erwerben.
Wenn man den PPL(A) gültig in den Händen hält kann man auf ihm aufbauend also weitere Berechtigungen/Ratings erwerben wie u.a.:
- "sea" für Wasserflugzeuge
- "SET" Single engine Turbine - einmotorige Turboprops
- "MEP" Multi engine Piston - Mehrmotorige Flugzeuge mit Kolbentriebwerke
- "MET" Multi engine Turbine - Mehrmotorige Turboprops
- "HPA" High performace aircraft
- "TMG" Touring Motorglider - Reisemotorsegler
- "FI" Flight instructor - Fluglehrer
- ...
- "IR" Instrument rating - Instrumentenflugberechtigung
Als Basis aber dient immer der PPL. Auch um zur Berufspilotenlizenz (CPL - Commercial Pilot Licence) zu kommen muss zunächst der PPL erworben werden.
Eine Gewichtsbeschränkung (also ein maximales Abfluggewicht des Luftfahrzeuges) oder maximale Anzahl an Sitzplätzen/Fluggästen gibt es nicht.
Der PPL als internationale Größe
Da die Lizenz weltweit gültig ist kann man mit einem in Deutschland ausgestellten PPL auch ein französisch registriertes Flugzeug in Spanien chartern und fliegen.
Die Lizenz ist des Weiteren weltweit anerkannt, so dass man mit dem in Deutschland ausgestelltem PPL und einem in Deutschland registriertem Flugzeug auch durch die ganze Welt reisen kann. Für Flüge im oder in das Ausland müssen Sie lediglich noch das englische Funksprechzeugnis erwerben. Auch kann man einen europäischen PPL auch international validieren, zB in den USA, und kann damit dann auch US registierte Flugzeuge dort fliegen. Fliegerurlaub ;-)
Dies ist auch ein Unterschied zu den nationalen Lizenzen für Ultraleichtflieger und zum LAPL, welcher nur in Europa Gültigkeit hat, da diese nicht ICAO(*1) konform sind und damit außerhalb Europas nicht annerkannt und auch nicht validiert werden können (*2).
(*1) International Civil Aviation Organization (ICAO): Internationale Zivilluftfahrtorganisation
(*2) Manche Länder erkennen UL Lizenzen zummindest an; validieren geht aber nicht
Vom PPL(A) nach Part-FCL aus lässt sich auch relativ einfach die UL-Lizenz erwerben.
Unterschied LAPL zu PPL und auch zur Ultraleichtflugzeuglizenz (SPL)
Die Unterschiede, Vor- und Nachteile der PPL-Lizenz zur LAPL-Lizenz und auch zur Ultraleichtflugzeuglizenz (SPL) haben wir hier für sie zusammengefasst: LAPL vs PPL
Welche persönlichen Voraussetzungen muss ich mitbringen, um Fliegen zu lernen?
Sie müssen gesund sein und sollten keine Vorstrafen haben (auch "Flensburg-Punkte" sollten sich in Grenzen halten).
Ersteres stellt ein dafür zugelassener Fliegerarzt oder ein Flugmedizinisches Zentrum fest und erteilt ihnen ein Tauglichkeitszeugnis Klasse 2.
Dass Sie keine Vorstrafen haben, weisen Sie durch ein Behördenführungszeugnis, einen Auszug aus dem Verkehrszentralregister und einer Erklärung über schwebende Strafverfahren nach.
Einen "Laufzettel" für diese Unterlagen, Adressen und Vordrucke bekommen Sie direkt von uns.
Die dort aufgeführten Unterlagen benötigen Sie zwar nicht zur Anmeldung zum Kurs, aber spätestens zu Kursbeginn! Bitte senden Sie diese Unterlagen nicht selbst an die Behörde! Das geschieht über die Flugschule.
Welche Voraussetzungen muss ich erbringen – kurz: was erwartet mich?
Die Voraussetzungen zum Erwerb der Lizenz legt die EASA mit den europäischen Richtlinien (Part-FCL), sowie die Luftfahrt Behörden fest, hierzu gehören:
- die theoretische Ausbildung inklusive der Funksprechausbildung
- die Flugausbildung (mind. 45 Stunden) an einer zugelassenen Flugschule (Approved Training Organisation, ATO),
- die erfolgreiche Teilnahme an einer Unterweisung in Sofortmaßnahmen am Unfallort.
- Mindestalter 16 Jahre beim ersten Alleinflug. Prüfung mit frühestens 17 Jahren.
Woher bekomme ich das Funksprechzeugnis?
Das Funksprechzeugnis (BZF 2 Funksprechzeugnis in deutscher Sprache) wird bei uns als Kurs innerhalb der PPL-Theorie Ausbildung durchgeführt und mit einer Prüfung vor der Bundesnetzagentur beendet.
Ihr Partner oder Ihre Partnerin ist hier auch gerne als Teilnehmer gesehen. Völlig unabhängig von einer späteren Pilotenausbildung.
So lernt Ihr Partner, Ihre Partnerin viele grundsätzliche Dinge der Fliegerei und kann später am Funksprechverkehr teilnehmen.
Wie umfangreich ist die Theorieausbildung und wie läuft das ab?
Für die Erarbeitung der verschiedenen Ausbildungsfächer nach Part-FCL benötigen wir 140 Unterrichtstunden (105 Zeitstunden) um Ihnen den Unterrichtsstoff gut zu vermitteln.
Falls Sie Interesse haben können Sie sich die Theorie (bis auf die Funksprechausbildung) auch selbst mit Hilfe eines Fernkurses bei freier Zeiteinteilung aneignen.
Entsprechendes bietet z.B. die Fernschule CAT (www.cat-europe.com/ ). Wir gewähren dann einen Rabatt auf die Ausbildungspauschale.
Die theoretische Ausbildung umfasst die folgenden Fächer:
- LUFTRECHT UND FLUGVERKEHRS-KONTROLLVERFAHREN
- MENSCHLICHES LEISTUNGSVERMÖGEN
- METEOROLOGIE
- KOMMUNIKATION VFR (BZF Training)
- GRUNDLAGEN DES FLIEGENS - AERODYNAMIK FÜR FLUGZEUGE
- BETRIEBLICHE VERFAHREN
- FLUGLEISTUNG UND FLUGPLANUNG
- ALLGEMEINE LUFTFAHRZEUG-KUNDE
- NAVIGATION
Sie werden im Verlauf der theoretischen Ausbildung feststellen, dass der Stoff nicht nur hoch interessant, sondern auch gut zu vermitteln ist. Allerdings braucht man schon einige Zeit um alles zu verinnerlichen. Schließlich können Sie später mit dem Flugzeug nicht an den Straßenrand fahren, wenn eine Unklarheit auftritt.
Wir nehmen uns daher ausreichend Zeit für Ihre theoretische Ausbildung und sprechen alle Prüfungsfragen mit Ihnen durch.
Eine sehr geringe Durchfallquote bestätigt unseren guten Ausbildungsstandard.
Und sollten Sie doch in einem Fach die geforderten Punkte nicht erreichen, ist dies keine Bruchlandung. Sie können dann in diesem Fach die Prüfung wiederholen.
Wann findet denn der Unterricht statt und wie lange dauert der Kurs?
Die Kurstermine sprechen wir individuell mit unseren angemeldeten Schülern ab.
Im Standard bieten wir die Theorie im Abendkurs an:
Wir legen zwei Tage fest, an denen der Unterricht stattfindet. Erfahrungsgemäß wird ein Beginn wochentags abends zwischen 20:00 und 22:30 Uhr gewünscht, wobei Montags und Donnerstags am häufigsten gewählt wird. Der Unterricht dauert dann mit kleinen Pausen 2,5 Zeitstunden.
Bei zwei Unterrichtsterminen pro Woche, mit jeweils 2,5 Unterrichtsstunden, dauert der Theoriekurs etwa von Oktober bis April.
Der Start und ggf. freie Tage oder die Einbeziehung von Wochenendterminen werden dann mit den Lehrern der Flugschule und mit der Gruppe festgelegt.
Der Beginn in geschlossenen Kursen hat nicht nur den Vorteil, dass alle Teilnehmer den gleichen Kenntnisstand haben, sondern die Atmosphäre ist auch viel kameradschaftlicher. Falls die Schüler überwiegend Wochenendunterricht wünschen, ist auch das möglich.
Nach der theoretischen Ausbildung schreiben Sie die theoretische Prüfung und vervollständigen Ihre praktische Ausbildung, die mit dem Prüfungsflug endet. Sie sind dann mit der Ausbildung fertig und erhalten die lang ersehnte LAPL-Lizenz.
Wann beginnen die Theoriekurse?
Viele unserer Schüler sind beruflich stark eingebunden.
Wir sind wir es gewohnt uns individuell darauf einzustellen.
Aus diesem Grund legen wir keine genauen Kurstermine für das gesamte Jahr fest, sondern sammeln in Beratungsgesprächen die Wünsche unserer Schüler bzgl. der Unterrichtszeiten und Termine und stellen dann Kleingruppen (max.10 Personen) zur Ausbildung zusammen.
Allerdings hat sich herauskristallisiert, dass wir eigentlich immer einen Kurs über den Winter (Okt-April) anbieten.
Wann habe ich die theoretische Prüfung?
Sobald Sie die theoretische Ausbildung beendet haben, können wir Sie zur Prüfung bei der Landesluftfahrtbehörde anmelden.
Sie haben die Möglichkeit an einem Tag in allen Fächern geprüft zu werden, oder aber nur die Fächer auszuwählen in denen Sie besonders fit sind. 12 Monate haben Sie Zeit um alle Theoriefächer zu bestehen.
Die meisten Schüler entscheiden sich alle Fächer prüfen zu lassen und bestehen diese auch.
Wie viele Flugstunden brauche ich für die praktische Ausbildung ?
Die bereits erwähnten europäischen Richtlinien EASA Teil-FCL schreiben hier (FCL.210.A) ein Minimum an Pflichtstunden vor:
- a) Bewerber um eine PPL(A) müssen mindestens 45 Stunden Flugausbildung in Flugzeugen absolviert haben, …; der Unterricht muss mindestens Folgendes einschließen:
- 25 Stunden Flugausbildung mit Fluglehrer sowie
- 10 Stunden überwachter Alleinflug, davon mindestens 5 Stunden Allein-Überlandflug mit mindestens einem Überlandflug von mindestens 270 km (150 NM), wobei vollständig abgeschlossene Landungen auf 2 anderen Flugplätzen als dem Startflugplatz durchgeführt wurden.
Unsere Erfahrungen zeigen, dass Sie mit den geforderten 45 Flugstunden Ihre praktische Ausbildung erfolgreich beenden können.
Muss ich unbedingt Englisch sprechen können?
Nein.
Englisch benötigen sie nur, wenn Sie auch ins Ausland fliegen möchten. Für die erste Zeit reicht das deutsche Funksprechzeugnis „BZF 2“ vollkommen aus.
Wir bieten aber in regelmäßigen Abständen auch die Erweiterung zum englischen Funksprechzeugnis „BZF 1“an sowie zum Language Proficency Check an. So können Sie Ihre Lizenz ein Stück erweitern.
Wann darf ich zum ersten Mal fliegen?
Sobald wir Ihre Eingangs genannten Papiere vorliegen haben, können wir das erste Mal zur Startbahn rollen.
Selbstverständlich können Sie auch parallel zum Theorieunterricht die ersten Flugstunden genießen. Das hat den Vorteil, dass sich einige Dinge aus der Praxis heraus im Theorieunterricht besser darstellen lassen und für Sie eventuell verständlicher sind. Die Entscheidung liegt aber bei Ihnen.
Wie oft hat man Flugunterricht?
Das können Sie selbst bestimmen, aber wenn sie zügig vorankommen wollen, planen Sie bitte - bis zum ersten Alleinflug - ein bis zwei Flugtermine pro Woche ein. Später können Sie Ihre Flugstunden dem Theorieunterricht anpassen, oder Sie üben im Alleinflug das, was die Lehrer lhnen beigebracht haben. Letztendlich bestimmen Sie selbst das Tempo ihrer praktischen Ausbildung – Sie vereinbaren individuell die Termine mit unseren Fluglehrern.
Auf welchen Flugzeugen wird geschult?
Wir schulen standardmässig auf dem weit verbreiteten Flugzeugmuster:
Piper PA-38
Dieses Flugzeug hat sich für die Schulung als ideal erwiesen. Sie ist sehr robust, und steckt auch schon mal eine schlechtere Landung klaglos weg.
Als Schüler werden Sie sehr schnell die ersten positiven Lernerfolge verzeichnen.
Info zur Piper 38 (Auszug aus Wikipedia):
Die Piper PA-38 Tomahawk ist ein zweisitziges Leichtflugzeug des US-amerikanischen Flugzeugherstellers Piper Aircraft Corporation. Es wurde als Ganzmetallflugzeug mit Bugradfahrwerk, T-Leitwerk und Flügeln in Tiefdeckeranordnung konzipiert. Angetrieben wird es von einem luftgekühlten Vierzylinder-Viertakt-Boxermotor mit Vergaser und Magnetzündung.
Entwickelt wurde die Tomahawk vor allem für die Anfangsschulung von angehenden Piloten.
Falls Sie es wünschen, können Sie auch auf dem viersitzigen Muster Cessna 172 einen Teil oder die komplette Ausbildung fliegen. Ein zweites Muster bereits in der Ausbildung zu fliegen erweitert den fliegerischen Horizont und ermöglicht Ihnen dieses Muster nach der Ausbildung auch direkt zu nutzen/chartern.
Wie geht es weiter in der Ausbildung?
Später fliegen Sie dann mit Fluglehrer zu anderen Flugplätzen. Dazu gehören natürlich auch große Verkehrsflughäfen wie Bremen, Hannover, Hamburg oder Münster. Sobald Sie in der Navigation fit sind und die theoretische Prüfung bestanden haben geht es auch schon zum ersten Alleinüberlandflug.
Dieser führt zu ca. 100Km entfernten Flugplätzen und hat eine Gesamtstrecke von mindestens 270Km (150nm). Danach stehen Sie kurz vor Ihrer praktischen Prüfung.
Ein Prüfer der Landesluftfahrtbehörde wird Sie dann auf einem kleineren Überlandflug von ca. 60 min Dauer begleiten und die praktische Prüfung abnehmen.
Bei bestandener praktischer Prüfung erhalten ca. 14 Tage später den Lohn für den Fleiß Ihres Lernens. Die „Lizenz für Privatpiloten PPL-A“ nach Teil-FCL.
Wie lange ist mein Flugschein dann gültig?
Die Lizenz wird unbefristet ausgestellt und richtet sich nach der Gültigkeit des Tauglichkeitszeugnisses (Medical), die altersabhängig ist.
Die Klassenberechtigungen (also in diesem Fall die SEP – Single Engine Piston) werden in den Luftfahrerschein eingetragen. Diese Klassenberechtigung für einmotorige Flugzeuge mit Kolbentriebwerk ist zwei Jahre lang gültig.
Zur Verlängerung muss gemäß FCL.740.A b) ii) „innerhalb von 12 Monaten vor dem Ablaufdatum der Berechtigung 12 Flugstunden in der betreffenden Klasse absolvieren, die Folgendes umfassen:
- 6 Stunden als PIC,
- 12 Starts und 12 Landungen sowie
- einen Schulungsflug von mindestens 1 Stunde Dauer mit einem Fluglehrer (FI) oder einem Lehrberechtigten für Klassenberechtigungen (CRI).“
Es gibt noch einige Sonderregelungen dazu falls Sie die geforderten Stunden nicht erreichen.
Wichtig für Sie ist jedoch: Der Flugschein gilt immer nur so lange, wie die fliegerärztliche Tauglichkeit gültig ist. Für die Einhaltung der notwendigen Flugstunden und Durchführung des Schulungsflugs sind Sie selbst verantwortlich!
Was kostet die Ausbildung?
Dazu haben wie ein Preisbeispiel für die PPL Ausbildung auf der Webseite hinterlegt:
Preisinfo PPL(A)
Was ist noch wichtig? Welche Unterlagen brauche ich?
Hier finden Sie eine Aufstellung aller Unterlagen und Bescheinigungen die wir von Ihnen benötigen:
- Ausbildungsvertrag zur Anmeldung
- Bewerbermeldung für die Landesluftfahrtbehörde
- Erklärung über schwebende Strafverfahren (Bestandteil der Bewerbermeldung)
- Auszug aus dem Verkehrszentralregister (KBA)
- Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis mind. Klasse LAPL
- Antrag auf Zuverlässigkeitsüberprüfung §7 LuftSiG (ZÜP)
- Nachweis: Unterweisung in Sofortmaßnahmen am Unfallort bzw. Kopie des Führerscheins
- Kopie des Personalausweises
- Polizeiliches Führungszeugnis (Belegart O)
Dabei muss der Verwendungszweck "Erteilung einer Erlaubnis für Privatflugzeugführer" angegeben werden. Das Führungszeugnis wird der zuständigen Erlaubnisbehörde (Luftfahrtbehörde in Oldenburg) direkt
Die entsprechenden Vordrucke bekommen Sie von uns. Bitte beachten Sie aber, dass Sie diese Unterlagen an die Flugschule abgeben und nicht direkt an die Behörden!
Fliegerärzte
Das fliegerärztliche Tauglichkeitszeugnis Klasse 2 erhalten Sie vom Fliegerarzt. Adresse von Fliegerärzten finden Sie hier (dies ist keine vollständige Liste, falls Sie noch weitere kennen, schreiben Sie uns, dann ergänzen wir gerne diese Liste).
-
Dr.med. Dietmar Reichert
Kuhlenstraße 53d
26655 Westerstede
Tel: 04488 521 888-0
-
Dr. med.Hans Eberhard Scherer
In der Vahr 65
Bremen
Tel: 0421 43 25 55 -
Dr. Andreas Adrian
Otto-Lilienthal-Straße 2
28199 Bremen
Tel: 0421 8492240 -
Eike Weißflog
Burger Heerstraße 38a
28719 Bremen
Tel: 0421 642200 -
Dr. med. Jürgen Eilts
Poststraße 6
26209 Hatten
Tel: 04481 927927 -
Dr. med. Jörg Binnewies
Drs. Loddo, Lück & Partner, Oldenburger Str. 258
26180 Rastede
04402 86373737 -
Dr. med. Holger Curth
Walther-Rathenau-str. 151
26954 Nordenham
Tel. 04731 / 92 31 90
E-Mail: holger.curth@t-online.de
Gültigkeit des Medicals der Klasse 2 (Wiederholungsintervall)
- bis 40 Jahre – 60 Monate,
- bis 50 Jahre – 24 Monate,
- ab 50 Jahre – 12 Monate
Sonst noch Fragen ?
Wir haben versucht Ihnen an dieser Stelle viele wichtige Informationen zu geben.
Aber am besten können wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch noch offene Fragen beantworten. Wir werden uns bemühen Ihnen Ihren Traum vom Fliegen schnell und kostengünstig zu verwirklichen. Freuen Sie sich auf eine abwechslungsreiche und aufregende Ausbildung aus der Vogelperspektive.
Sie erreichen uns telefonisch unter 0441-480 65 781 oder per Email unter ops@seabirds.de