Unterschiede PPL gegenüber LAPL Vor- und Nachteile
LAPL Leichtflugzeuglizenz
Vorteile
- Geringere Anforderungen bzgl. Medizinischer Tauglichkeit und Untersuchungsintervalle
- Die Lizenz ist in ganz Europa gültig
- Zur Verlängerung können die Flugzeiten innerhalb der letzten 24 Monate angerechnet werden
- Fehlende Flugzeiten zur Verlängerung können mit Fluglehrer oder Solo mit Flugauftrag geflogen werden
- Erweiterung auf PPL einfach möglich
- Geringere Pflichtstunden zur Ausbildung (30 Flugstunden vs 45 beim PPL)
PPL Privatpilotenlizenz
Vorteile
- Keine Gewichtsbeschränkung auf maximal 2to Abfluggewicht wie beim LAPL
- Mehr Ratings wie zb Instrumentenflug (IFR), Mehrmotorige Flugzeuge (MEP), Lehrberechtigung, etc. möglich
- festes Ablaufdatum zur Verlängerung (daher besser planbar/übersichtlicher)
- Keine Beschränkung bei Anzahl der Passagiere
- Weltweit gültig (gut für den Fliegerurlaub in Kanada ;-)
LAPL Leichtflugzeuglizenz
Nachteile
- Es darf nur mit 3 Passagieren geflogen werden (auch wenn man zB 6-sitzer durchaus fliegen darf, man darf sie mit dem LAPL nur nicht voll besetzten)
- Die Lizenz hat außerhalb der EU keine Gültigkeit ( z.B. Marokko, USA, Südafrika, Kanada usw. )
- Es gibt ein kein festes Ablaufdatum der Klassenberechtigungen – prüfen der Ausübungsvoraussetzungen vor jedem Flug notwendig
- Instrumentenflug (IFR) ist nicht möglich
- Lehrberechtigung (Fluglehrer) ist auf dem LAPL nicht möglich
- Es dürfen nur einmotorige Flugzeuge (SEP) bis maximal 2 Tonnen geflogen werden
- Bevor man Passagiere mitnehmen darf, muss der LAPL-Inhaber zunächst 10 Stunden alleine fliegen
PPL Privatpilotenlizenz
Nachteile
- Etwas höhere Anforderungen an die medizinische Tauglichkeit
- Die Verlängerungskriterien müssen in den letzten 12 Monaten vor Verlängerung erflogen werden
- Sollte man mal seine Flugzeiten zur Verlängerung nicht erreichen können diese nicht mit Flugauftrag erflogen werden, sondern nur mit Lehrer
Unterschiede der Motorfluglizenzen (PPL und LAPL) gegenüber der UL-Lizenz
Ultraleichflugzeuglizenz nationale Sportpilotenlizenz
- Wegen der Gewichtsbeschränkung von Ultraleichtflugzeugen, das maximale Abfluggewicht liegt bei 600kg, sind diese sind auf maximal 2 Sitze beschränkt. Schon der LAPL erlaubt das Fliegen in Flugzeugen mit mehr als zwei Sitzen.
- Die UL-Lizenz ist eine rein Nationale Lizenz. Nur in Deutschland registrierte Luftsportgeräte dürfen mit der deutschen UL-Lizenz geflogen werden (Allerdings erlauben viele Länder den Einflug deutscher Luftsportgeräte).
- Inhaber einer gültigen LAPL- oder PPL-Lizenz benötigen lediglich eine Einweisung um eine Ultraleichtflugzeuglizenz zu erhalten.
- In die andere Richtung funktioniert das nicht, auch erfahrene UL-Piloten müssen zum Erwerb des LAPL oder PPL die Ausbildung durchlaufen. Für die Theorie gilt das komplett und für die Praxis werden (zum LAPL) maximal 15 von 30 Flugstunden angerechnet.