Flugfunkausbildung

Ausbildung zu Funksprechlizenzen BZF1, BZF2 und AZF

Cessna C172 CockpitParallel zur PPL(A) und/oder zur UL Ausbildung muss mindestens das Funksprechzeugnis BZF2 (deutsch, nur in D, AU, CH gültig) oder das BZF1 (englisch, weltweit gültig für Sichtflug) erworben werden.

Desweiteren gibt es noch das AZF (Allgemeines Funksprechzeugnis), das allerdings nur nötig ist für die Instrumentenflugberechtigung (IR) und für kommerzielle Fluglizenzen (CPL, ATPL).

Wir bieten in regelmäßigen Abständen Kurse für alle drei Funksprechlizenzen an. Wann ein neuer Kurs angeboten wird sehen Sie hier bei den News. Das BZF2 wird immer auch parallel zur PPL Theorie angeboten.

Besonderheit Flugfunk auf englisch: Seit 2011 dürfen BZF I und AZF Inhaber nicht mehr englisch funken ohne zusätzlich den ICAO Language Proficiency Check.
Dieser Sprachtest (Proficency Check) unterscheidet sich vom BZF/AZF Test dadurch, dass hier keine festen Phrasen geprüft werden, sondern das generelle Englisch Verständnis und die Fähigkeit auf Englisch zu kommunizieren.
Es gibt verschiedene Level die geprüft werden. Level 4 muss mindestens bestanden werden. Level 5 und Level 6 sind hochwertiger und länger gültig. Im Gegensatz zum BZF/AZF sind nämlich bei Level 4 und 5 Wiederholungsprüfungen ab zu legen
(Die Prüfungen Level 4 sind ohne IFR 4 Jahre, mit IFR 3 Jahre gültig.
Die Prüfungen Level 5 sind ohne IFR 8 Jahre, mit IFR 6 Jahre gültig.
Die Prüfungen Level 6 sind mit und ohne IFR unbegrenzt gültig.)
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Auch Prüflinge die erstmals ein BZF1 oder AZF machen müssen diese Prüfung gesondert ablegen. Die Prüfungen sind wie die AZF/BZF Prüfungen bei der Bundesnetzagentur ab zu legen (nur Level 4) oder bei speziellen Sprachprüfern. Die Wiederholungsprüfung Level 4 kann im Rahmen des Checkflugs von entsprechenden Fluglehrern abgenommen werden.

Grundlagen des Flugfunks kannst Du hier einsehen.