Die Ausbildung zum Fluglehrer an der Flugschule seabirds.de GmbH

FI(A) Fluglehrerausbildung / CRI(A) Lehrberechtigungen

EinweisungEs herrscht ein Mangel an qualifizierten Fluglehrern. Das kann Ihr Weg sein zu einer interessanten Tätigkeit in der Luftfahrt. Wenn Sie sich berufen fühlen anderen Ihren Traum vom Fliegen näher zu bringen, finden Sie bei uns die Möglichkeit Fluglehrer oder Lehrberechtigter zu werden.
Für Fragen die hier nicht beantwortet werden stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.

Generelles

Die Flugschule seabirds.de GmbH bildet aus zum

  • Fluglehrerausbildung FI(A) – Flight Instructor (Airplane)

sowie

  • Lehrberechtigungen für Klassenberechtigungen CRI(A) – Class Rating Instructor (Airplane)

Ein FI(A) bildet Anfänger aus, also Personen die vorher nicht im Besitz einer Lizenz waren. Außerdem enthält der FI(A) die rechte eines CRI(A).

Ein CRI(A) bildet Lizenzinhaber aus zur Erreichung der Klassenberechtigung (zB SEP oder TMG) oder führt Differenztraining durch. Ein CRI(A) kann so zum Beispiel (bei eigener Kunstflugberechtigung) auch zur Kunstflugberechtigung ausbilden.

Theorieunterricht

Theorie zum FI

Die theoretische Ausbildung FI(A) beinhaltet insgesamt 125 Stunden Unterricht zu den Themen:

  • Lernvorgang
  • Unterrichtsvorgang
  • Ausbildungsgrundsätze
  • Angewendete Lernmethoden (Theorie und Praxis)
  • Beurteilung Flugschüler
  • Entwicklung des Ausbildungsprogramms
  • Menschliches Leistungsvermögen
  • Gefahren bei der Simulation von Ausfällen / Störungen der LFZ‐Systeme während des Fluges
  • Nachtflugausbildung
  • Verwaltungsangelegenheiten

Theorie zum CRI

Die theoretische Ausbildung CRI beinhaltet zwei Phasen:

  • 25 Stunden Themenbereiche der Didaktik "Lehren und Lernen", incl. Lehrvortrag
  • 10 Stunden Fachliche Ausbildung

Praktische Ausbildung

Praxis FI

  • 30 Flugstunden

davon

  • 25 mit Fluglehrer-Lehrer
  • 5 Flugstunden im Team mit einem anderen Anwärter

Praxis CRI

3 Stunden praktische Flugausbildung mit einem qualifizierten FI.

Voraussetzungen

Voraussetzungen FI

Der Bewerber

  1. für eine Lehrberechtigung muss mind. 18 Jahre alt sein
  2. muss mind. im Besitz einer CPL(A) sein oder mind. 200 Stunden auf Flugzeugen nachweisen, davon als Inhaber einer PPL(A) mind. 150 Stunden als verantwortlicher Pilot
  3. muss mind. 30 Stunden auf einmotorigen Flugzeugen mit Kolbentriebwerk nachweisen, davon mind. 5h während der letzten 6 Monate absolviert worden sein
  4. muss mind. 10 Stunden Ausbildung im Instrumentenflug erhalten haben, von denen höchstens 5h im Simulator oder FNPT geflogen wurden
  5. muss mind. 20 Stunden VFR-Überlandflug als verantwortlicher Pilot, einschließlich eines Fluges über 300nm, 2 Landungen auf 2 vom Startflugplatz verschiedenen Flugplätzen durchgeführt haben
  6. muss zur Feststellung der grundsätzlichen Eignung zum Fluglehrer einen Prüfungsflug vorab mit qualifizierten FI durchführen (max. 6 Monate vor Beginn der Ausbildung)

Voraussetzungen CRI

Für einmotorige Flugzeuge (SEP):

  • Gültige Lizenz und Medical
  • 300 Flugstunden als Pilot auf Flugzeugen;
  • 30 Flugstunden als PIC auf Flugzeugen der entsprechenden Flugzeugklasse.

Die maximale Ausbildungsdauer (Beginn bis Ende) zum CRI beträgt gemäß AMC1 FCL.935(f) sechs Monate.

Preise

Unsere Ausbildungspreisbeispiele finden Sie auf unserer Webseite bei den Downloads: